Statement zur heutigen Gemeindevertretersitzung vom 07.07.2021

Bei der letzten Gemeindevertretersitzung am 10.06.2021 gab es einen Antrag der SPD als Tischvorlage. Dieser Antrag bezog sich auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung des Bürgerbegehrens gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 17.02.2021 für zwei Aufstellungsbeschlüsse in den Bereichen Höllchenstraße und „Über der neuen Wiese/Saure Breite.

Als Tischvorlage muss laut HGO § 58 Abs.2 und Geschäftsordnung der Gemeinde Habichtswald entsprechend solch einen Antrag erst durch eine 2/3 Mehrheit auf die Tagesordnung genommen werden. Diese Abfrage zur 2/3 Mehrheit für den Antrag der SPD fand jedoch nicht statt.

Auch der Antrag selbst war in keiner Weise sinnvoll, da die SPD eine Rückstellung der Entscheidung zur Zulassung des Bürgerbegehrens gefordert hat, damit der Gemeindevorstand sich mit der BI in Verbindung setzen kann um eine Änderung des Textes der Fragestellung für die beiden potenziellen Baugebiete in zwei separate Fragestellungen, je Baugebiet zu formulieren. Dies sieht selbst die Kommunalaufsicht als nicht rechtens an, da die Bürger*innen ihre Unterschriften wissentlich für beide Baugebiete gegeben haben. Die BI hat daher eine Pflicht gegenüber den Unterzeichnern*innen diesen Text beizubehalten.

Durch die neue Zusammensetzung der Gemeindevertretung haben die Oppositionsparteien sich von der SPD auf Grund von Unsicherheit mit der HGO überrumpeln lassen, so dass der Antrag auf die Tagesordnung kam, ganz ohne Abstimmung und 2/3 Mehrheit. So wurde dann über den Antrag auf Zurückstellung abgestimmt und mit der Mehrheit der SPD, gegen die gesamte Opposition wurde der Antrag angenommen und so die Zulassung des Bürgerentscheides vertagt.

Da der Bürgerentscheid bestmöglich zur Bundestagswahl abgehalten werden sollte, auf Grund der Corona Situation einer eventuellen 4‘ Welle, um erhebliche Kosten für die Gemeinde einzusparen, und um eine hohe Wahlbeteiligung zu bekommen bestand nun Handlungsbedarf und eine Sondersitzung musste stattfinden. Um die in der KWG §55 beschriebene Frist von frühestens 3 Monaten bis max. 6 Monaten nach Zulassung eines Bürgerbegehrens durch die GV einzuhalten, haben die drei Oppositionsparteien WGH, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Eilantrag auf eine Sondersitzung am 27.06.2021 gestellt, gem. der speziellen Vorrangvorschrift (lex specialis) § 56 Abs. 1 S.2. HGO, die besagt, dass wenn ein Viertel der GV eine solche Sondersitzung fordern, diese unverzüglich einberufen werden muss.

Dies wurde ebenfalls missachtet und die Sitzung findet nun erst heute am 07.07.2021 statt und somit ist die Frist um den Bürgerentscheid zum Zeitpunkt der Bundestagswahl durch zu führen vertan. Die Begründung des Gemeindevorsitzenden, dass er krank gewesen sei, ist für uns keine Begründung, da es genau zu diesem Zwecke vier Stellvertreter*innen gibt, die in solch einem Fall seine Pflichten übernehmen können.

Es liegt die Vermutung nahe, dass die SPD eine Verzögerungstaktik versucht, um das Bürgerbegehren nicht mit der Bundestagswahl zusammen zu legen, so dass ein Scheitern des Bürgerentscheides infolge geringer Wahlbeteiligung wahrscheinlicher wird. Dabei sollte doch für alle Mitglieder der Gemeindevertretung das oberste Gebot sein eine hohe Bürgerbeteiligung zu ermöglichen um die Demokratie in unserer Gemeinde hochzuhalten.

Denn jede/r Gemeindevertreter*in ist laut §35 der HGO verpflichtet, nach ihrer/seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung zu handeln.

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