Als Gemeindevertreter der Gemeinde Habichtswald haben wir uns verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle unserer Gemeinde und für das Wohlergehen unserer Mitbürger*innen Entscheidungen zu treffen. Umso unverständlicher ist die Entscheidung der SPD und der CDU bei der Gemeindevertretersitzung in dieser Woche vom 07.07.2021. Worum ging es genau:
Bei der Sondersitzung der Gemeindevertretung wurde zum einen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Bezug auf die potenziellen Baugebiete „Höllchenstraße“ und „Über der neuen Wiese/Saure Breite“ entschieden. Des Weiteren sollte über den Termin des Bürgerentscheides abgestimmt werden. Der Gemeindevorstand schlug den 31.10.2021 als möglichen Termin vor, da der eigentlich anvisierte Termin zur Bundestagswahl am 26.09.2021 nicht mehr fristgerecht war. Allerdings gab es einen Änderungsantrag der WGH, um rechtlich zu prüfen, ob eine Durchführung zur Bundestagswahl eventuell doch möglich wäre. Gerade im Hinblick auf die Corona-Situation sollten nach wie vor die Zusammenkünfte von Bürger*innen unserer Gemeinde mit Bedacht gewählt werden. Keiner von uns weiß, wie es mit der Pandemie im Herbst weitergeht. Sollte man da nicht meinen, dass alles versucht wird, um zwei Wahlen zusammenzulegen, um die Bevölkerung Habichtswalds zu schützen? Auch die Wahlbeteiligung spielt natürlich eine Rolle bei der Entscheidung über den Termin. Die SPD befürchtet jedoch, dass durch die Bundestagswahl ein „Mitnahmeeffekt“ in Bezug auf den Bürgerentscheid entsteht und so Menschen ihre Stimme dazu abgeben, die sich nicht wirklich für das Thema interessieren. Wir finden diese Aussage unerhört, unterstellt sie doch den Bürger*innen unserer Gemeinde eine Unmündigkeit, ihre Meinung zu einem Thema der Zukunft von Habichtswald betreffend, durch den Bürgerentscheid zu äußern. Ein dritter Punkt, sind die zusätzlichen Kosten, die durch eine weitere Wahl auf die Gemeinde zukommen. Aber all diese wirklich wichtigen Gründe für eine Terminierung zum 26.09.2021 wurden von SPD und CDU missachtet und so wurde der Antrag der WGH trotz Zustimmung von WGH und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt und der Bürgerentscheid auf den 31.10.2021 festgesetzt.
Bleibt zu hoffen, dass die prognostizierte vierte Welle im Herbst nicht kommt und die Corona-Situation entspannt bleibt. Für uns ist es fraglich, ob diese Entscheidung zum Wohle der Bevölkerung Habichtswalds getroffen wurde oder andere Gründe hat, die bislang weder von CDU noch von SPD benannt wurden.
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